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REHA-Wohnverbund


Konzept
des REHA-Vereins im stationären Wohnbereich


3.
Eckpunkte der Arbeit des REHA-Vereins


Auf der Grundlage des theoretischen Hintergrunds und mit Blick auf den Satzungszweck, die Ausgliederung psychisch Kranker möglichst zu verhindern sowie auf die sozialpolitischen Grundforderungen ( UNO, ASMK, Sozialministerium, BTHG ) ergeben sich für die praktische Arbeit des REHA-Vereins folgende zentrale Faktoren:

3.1. Normalitätsprinzip

Die Einrichtungen des REHA-Vereins verstehen sich als Sozialisationsinstanzen, deren Aufgabe darin besteht,
" Normalität " zu vermitteln und eine kritische Aneignung von Wirklichkeit ( R. Precht )
   zu ermöglichen, d. h.

der Alltag in der Einrichtung sollte so strukturiert sein, dass sich die Erfordernisse des " normalen " Lebens außerhalb der Institution bis in die Kleinigkeiten des Alltags innerhalb der Institution widerspiegeln.

3.2. Transparenz und Flexibilität

Um den Kohärenzsinn der Klient/inn/en zu fördern ( A. Antonovsky ), ist es neben der Stärkung der individuellen Ressourcen wichtig, dass die Verhaltensregeln sowie die Anforderungen des Alltag verstehbar und nachvollziehbar ( “ transparent “ ) gemacht werden.

Vorhersagbarkeit und Verlässlichkeit seitens der Einrichtung stärken das Sicherheitsgefühl der Klient/inn/en und ermöglichen Freiräume zum selbständigen Handeln.

Hierzu gehört u. a.,                                                                                                                                  
- die von der Organisation ( Leitung, Personal ) getroffenen Entscheidungen zu erläutern,                     
- Kritik aufzunehmen,                                                                                                                                 
- Bewohner/innen in möglichst viele Entscheidungsprozesse mit einzubeziehen                                      
- ein Beschwerdemanagement sicherzustellen usw. 
Hierdurch wird auch eine Weiterentwicklung der Einrichtungen selbst ermöglicht.

3.3. Verselbstständigung

Die Klient/inn/en sollen von Anfang an befähigt werden, außerhalb der stationären  Einrichtung zurecht zu kommen.

Das Ernstnehmen der Goffman'schen Kritik bedeutet also konkret, dass sich die Einrichtungen des REHA-Vereins nicht als Selbstzweck, sondern als
" Übergangsphänomen " ( D. Winnicott ) für die Klient/inn/en betrachten sollen.

Sie sollen in den eigenen " Spielregeln " ( Hausordnungen, usw. ) den Impuls
- zur eigenen Entscheidungsfindung,
- zur Verselbstständigung,
- zur Ãœbernahme von Verantwortung
- zur Kritik an der Einrichtung usw. vorhalten.

" Die Wände im stationären Bereich müssen den Impuls zur Verselbständigung im Alltag
ausschwitzen "
( K. Dörner )

Mit dem Impuls zur Verselbstständigung sind die Einrichtungen somit aufgefordert, bereit zu sein, auch gegen ihre eigenen Interessen ( " Festhalten " der Klient/inn/en, Belegung der Plätze usw. ) zu arbeiten.
Darüber hinaus bleibt ein wesentlicher Gesichtspunkt der " pädagogisch/therapeutischen " Arbeit
                                                                                                                                                              
- eine Rollendistanz und die mit ihr verbundene Selbstreflexion                      
- die Konfliktfähigkeit des Personals sowie
- das Vermeiden des Herstellens von Abhängigkeiten und                                                                        
- das Vermeiden des damit verbundenen " Helfersyndroms " ( W. Schmidbauer ) .

Die Aufgabe des Personals, besteht dann u.a. darin
- Orientierung zu bieten,
- sich jedoch zurück zu halten, um                                                                                                            
- Raum für die Entwicklungsmöglichkeiten der Klient/inn/en zu geben.
- Hilfestellung zu leisten wo nötig und
- nur bei wirklichem Bedarf Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

4.
Im Alltag

bedeutet dieser konzeptionelle Ansatz vor allem, neben den Problemen auch die Fähigkeiten der Bewohner/innen zu berücksichtigen.                                                                               

4.1.
Im stationären Wohnbereich ( besondere Wohnform )
sind unter diesen Gesichtspunkten    
flexible Angebote vorzuhalten, z. B. 
- neben der Vollverpflegung auch die Möglichkeit der Selbstverpflegung,
- neben der Ãœbernahme vorhandener Möblierung die Möglichkeit, das Zimmer mit eigenem Mobiliar
  auszustatten usw.
Darüber hinaus ist aber auch die Ãœbernahme von Pflichten ( des " normalen " Alltags ) einzufordern,
wie z. B. Rücksichtnahme auf die Interessen anderer Bewohner/inn/en usw.

Die Häuser selbst ( kleine Einheiten ) sollen möglichst anonym in der Gemeinde in einem möglichst normalen Umfeld lokalisiert sein. Der Alltag der Bewohner/innen sollte möglichst " normal " sein (Benutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel, Beteiligung an Küchendiensten usw.). 

4.2.
Auch im Bereich der Tagesstruktur soll
- auf der einen Seite auf die Problematik der Besucher Rücksicht genommen werden,
- auf der anderen Seite sollen immer wieder
Anregungen gegeben werden zur Aktivität, zur Ãœbernahme von Verantwortung, zur Entwicklung von Eigeninitiative. 
Die Entdeckung eigener Fähigkeiten und deren Weiterentwicklung ist auch hier zentrales Thema. 

4.3.
Für die
Freizeitaktivitäten gilt das Gleiche.
Ziel dieser Aktivitäten ist die Vermeidung sozialer Isolation, die Teilhabe am Gesellschaftsleben
( auch bei knappen finanziellen Mitteln ) sowie die Verselbständigung der Klienten. 
Ãœberträgt man die oben genannten konzeptionellen Eckpunkte auf den Freizeitbereich, so ergibt sich als Konsequenz, dass die Klient/inn/en                                                                                                  
- sowohl bei der Auswahl und Planung der Angebote und Vorhaben
- als auch in der praktischen Umsetzung und Organisation
- nicht nur ein Mitspracherecht  haben, sondern dass sie kontinuierlich ermutigt werden,                       
- solche Vorhaben so selbstständig wie möglich                                                                                      
- zu initiieren und durchzuführen. 

4.4.
Im
Arbeits- und Beschäftigungsbereich
bedeutet dies, ein möglichst vielfältiges institutionelles Angebot bereit zu halten, das den Problemen, aber auch den Interessen und Fähigkeiten der KIient/inn/en entgegen kommt und darüber hinaus ebenfalls die entsprechenden Mitgestaltungsmöglichkeiten anbietet.

Wie im medizinischen Bereich mit verschiedenen Medikamenten auf verschiedenen Probleme             
( Krankheiten ) reagiert werden kann, so ist es

Anspruch des REHA-Vereins,
mit verschiedenen, differenzierten institutionellen ( auch räumlichen ) Angeboten auf die verschiedenen Problemlagen und Fähigkeiten von Klienten möglichst passgenau zu reagieren.

… Und für Alle soll gelten:

Lernen,
             " sich seines eigenen Verstandes zu bedienen ohne Anleitung eines Anderen … "

                                                                                                                               Immanuel Kant

N. Klein-Alstedde

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